Chronologie eines Versagens
Von Reiner Assmann
Die nachfolgenden Ausführungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der derzeitigen öffentlichen Berichterstattung zusammengefasst. Die Quellen sind bekannt. Auf eine Nennung wurde im Text aber verzichtet.
Ende des Jahres 2021 kam es zwischen dem späteren Täter und der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas nach aktuellem Wissenstand offensichtlich zu einem Zerwürfnis. Der Täter verließ die Glaubensgemeinschaft und meldete sich ohne weitere Zeitverzögerung bei einem Hamburger Sportschützenverein an.
- Ein Jahr später, am 06.12.2022 erhielt er seine erste WBK.
- Am 12.12.2022 hatte er die offensichtlich spätere Tatwaffe in seinem Tresor – nebst einer ungewöhnlich großen Anzahl an Magazinen
- Am 09.03.2023 beging er die Tat.
Was hiermit klar herauszustellen ist, dass zwischen dem Zerwürfnis mit der Gemeinde der Zeugen Jehovas, „der Beschaffung“ der Tatwaffe, eine Pistole der Marke H&K P30 im Kaliber 9x19mm, sowie der späteren Tat gegen die Gemeinde ein thematischer Zusammenhang gegeben ist. Das Vorgehen erfolgte offenbar zielgerichtet.
Im Dezember 2022 veröffentlichte der Täter ein englischsprachiges Buch mit dem Titel «Wahrheit über Gott, Jesus und Satan».
Das Buch bezeichnete er als «theologisches Standardwerk» und verglich es mit der Bibel und dem Koran. Im Vorwort steht, dass er, der Verfasser Philipp F. durch einen „Vorfall“ ein Bedürfnis entwickelt habe, seine „spirituellen Werte“ weiterzuentwickeln. Außerdem heißt es im Vorwort:
«Es scheint so, dass sich Gott ihm höchstpersönlich gezeigt hat, um die Wahrheit ans Licht zu bringen.»
Er lobte Hitler und Putin. Hitler hielt er sogar für ein Werkzeug Christi für dessen 1.000-jähriges Reich. Außerdem erklärte der Täter die Corona-Pandemie zu einem Gottesurteil.
Auf seiner Internetseite bot er seine Dienste als Firmenberater, Investmentfachmann und ähnlichem an. Als Honorar verlangt er hier einen Tagessatz von 260.000€!
Anfang des Jahres 2023 erhielt die Waffenbehörde der Stadt Hamburg einen anonymen, offensichtlich am PC verfassten Brief. In diesem erklärte der Absender seine Sorge über den Geisteszustand des späteren Täters und erklärte, dass hier ein psychisches Problem zu Grunde liegt. Der Verfasser führte aus, der spätere Täter habe Aggressionen gegenüber religiösen Vereinigungen und seinem früheren Arbeitgeber entwickelt.
Die Waffenbehörde wurde daraufhin am 07.02.2023 beim späteren Täter vorstellig und führte eine unangemeldete Kontrolle durch.
Bei dieser Kontrolle wurde von den durchführenden Beamten gemäß späterer Pressekonferenz auf dem Waffenschrank ein „Projektil“ festgestellt.
Ein Projektil, also ein Geschoss und keine Patrone?
Die kontrollierenden Beamten sprachen eine mündliche Verwarnung aus. Der so Verwarnte verschloss darauf das „Projektil“ im Waffenschrank ein.
Es stellt sich die Frage nach der Rechtsgrundlage für diese Verwarnung. Ein Projektil unterliegt, entgegen scharfer Munition, nicht den Aufbewahrungsvorschriften des WaffG.
Es ist doch daher wohl eher davon auszugehen, dass auf dem Waffenschrank eine scharfe Patrone gelegen hat. Hier gibt es aber für eine Waffenbehörde grundsätzlich Null Ermessensspielraum hinsichtlich ihres Handelns. Die Zuverlässigkeit wäre allein auf Grund der angeführten Tatsache nach dem derzeit geltenden Waffenrecht zu widerrufen.
(Anmerkung: In späteren Presseberichten ist von einer Patrone die Rede.)
Die Kontrolle beschränkte sich also allein auf die Waffenaufbewahrung und das auch nur unzureichend. Der Aspekt des geistigen Zustandes späteren Täters wurde völlig unbeachtet gelassen.
Nach geltendem Waffenrecht sind aber, soweit Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach §6 Absatz 1 WaffG begründen, entsprechende Maßnahmen möglich, aus Sicht des Verfassers auch die Anordnung einer MPU.
In Bezug auf die Persönliche Eignung nach §6 WaffG sei hier ein Urteil in einem anderen Fall zitiert:
„Nach dem Scheitern seiner Ehe hatte ein Jäger in einem Brief seine Suizidabsichten geäußert. Als die Waffenbehörde davon erfuhr, entzog sie nach Ansicht des Gerichtes zu Recht mangels Zuverlässigkeit Waffenbesitzkarte und Jagdschein, da eine Gefahr einer Selbst- und Fremdgefährdung durch Waffenmissbrauch gegeben sei.“
(VG Würzburg, Beschluss vom 11.02.2014 Az W5514.23)
Als Resümee drängt sich der Schluss auf, die Waffenbehörde in Hamburg sei hier ihrer originären Aufgabe unter Umständen nicht in ausreichendem Maße nachgekommen. Nach Eingang des anonymen Schreibens hätte aus Sicht des Verfassers vermutlich schon eine einfache Internetrecherche obige Erkenntnisse zu Tage gefördert. Erkenntnisse, die zusammengenommen möglicherweise den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis und die sofortige Sicherstellung aller Schusswaffen gerechtfertigt hätten.
Anzumerken ist, dass ein derartiger Widerruf unverzüglich durchgesetzt werden kann, ohne dass ein Widerspruch durch den Inhaber der waffenrechtlichen Erlaubnis eine aufschiebende Wirkung entfalten kann. Diese Tat, zumindest mit einer Schusswaffe, hätte vermutlich verhindert werden können. Und all das aufgrund der bestehenden und bereits seit Jahren praktizierten Gesetzeslage im Waffenrecht.
Aber wie bei einem pawlowschen Reflex wird von Politik und Medien wieder einmal sofort nach einer Verschärfung des Waffenrechts gerufen. Die Trauer konnte noch nicht beginnen, die Opfer noch nicht beerdigt werden. Stattdessen wird versucht, vom Versagen der Behörden abzulenken. Letztendlich purer Aktionismus und Symbolpolitik, die seit Jahrzehnten alle „Reformen“ des Waffengesetzes prägen.
Die Vorgänge von Hamburg erinnern fatal an Abläufe in Hanau und Kusel, um nur zwei Beispiele zu nennen. Auch hier hat massives behördliches Versagen letztendlich die Tat begünstigt. Es bleibt festzustellen, dass in den vorliegenden Fällen ein Vollzugsproblem gegeben ist.
Hallo sehr geehrter Herr Assmann,
der Täter hat seine Kenntnisse (vermutlich auch die Waffe) beim Hamburger „Hanseatic Gun Club“ erworben.
Gemäß deren Internetseite handelt es sich um ein „kommerzielles Unternehmen“.
Ich bitte Sie daher dringend, nicht von einem Schützenverein zu sprechen. Das ist nach meiner Erkenntnis sachlich falsch.
Mit freundlichem Gruß
Georg Seitz
Herr Seitz hat hier vollkommen Recht es handelt sich gemäß Impressum um die Hanseatic-Gun-Club GmbH.
Zwar eine juristische Person aber auf Profit ausgerichtet. Im Gegensatz zu den Interessengruppen oder eingetragenen Vereinen (e.V.) die nicht auf Gewinn aus sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Franke
Ihr schreibt : „… ungewöhnlich großen Anzahl an Magazinen.“
Das ist eine merkwürdige Formulierung.
Bei einem Stundensatz von 50,-€ bis 100,-€ in einer gewerblichen Raumschießanlage, möchte ich die Zeit nicht mit aufmunitionieren der Magazine verbringen. Aus Kosten/Rabatt Gründen habe ich auch vor Jahren eine größere Anzahl der Magazine erworben.
Finde ich sinnvoll. Ich hab genügend Magazine, um bei einem typischen Schießkurs mit 500 Schuss am Tag nicht nachladen zu müssen, dafür ist mir die Kurszeit zu wertvoll. Und das für einen Haufen unterschiedlicher Lang- und Kurzwaffen.
Warum das in diesem Artikel hier ein Punkt ist, verstehe ich nicht. Klar, in der TAZ wäre das ein weiterer Reißer, da gehört sowas ja sofort verboten.
Aber ProLegal hätte ich eigentlich gesehen als Organisation, die aktiv gegen das unsinnige und schlecht gemachte Meldegesetz für Magazine einschreiten hätte müssen. Das hier als verdächtig aufzulisten ist bedenklich.
Leider schon wieder ein Vorfall, der hätte verhindert werden können, wenn die Behörden Ihre Arbeit korrekt ausführen würden.
Das stimmt, aber es liegt auch daran, dass die meisten Behörden unter dem Wust der Bürokratie zusammenbrechen und deshalb ihrer originären Arbeit nicht mehr nachkommen.
Guten Tag,
ergänzend möchte ich zur Diskussion stellen ob die die Kontrolle durchführenden Beamten / Mitarbeiter qualifiziert sind, ein mögliches geistiges Leiden des Betroffenen (und späteren Täters) überhaupt zu bewerten.
Es gilt das bestehende Recht konsequent umzusetzen und nicht neue Regelungen zu schaffen welche unsere Behörden noch weiter belasten und eine Umsetzeng letztendlich unmöglich wird.
Mit freundlichen Grüßen
@Marc
Das stimmt, aber es liegt auch daran, dass die meisten Behörden unter dem Wust der Bürokratie zusammenbrechen und deshalb ihrer originären Arbeit nicht mehr nachkommen.
So absolut eindeutig, wie die obige Schilderung suggeriert, scheint mir der Fall doch nicht zu sein (immerhin hat die Behörde kontrolliert, und bei der belastenden Mail könnte es sich immerhin auch um Denunziation gehandelt haben, was die Behörde auch zu berücksichtigen hat). – Wie dem auch sei, der Schrei nach Waffengesetzver-schärfung hat bei linken Parteien (wozu ich längst auch die CDU zähle) rein ideologische Gründe; die grauenhaften Taten sind nur willkommener Anlass. Privater Waffenbesitz ist geradezu ein Symbol des individuellen Rechts und der Freiheit des Einzelnen und schon insofern der kollektivistisch denkenden Linken ein Dorn im Auge. Das eigentliche ideale Ziel der Linken ist daher die Abschaffung des legalen privaten Waffenbesitzes, keineswegs bloß dessen Beschränkung. Es handelt sich hier um den linken Wahnglauben, man könne die Welt verbessern, wobei zudem, was eine bessere Welt sei, von den linken Dogmen bestimmt wird. Man glaubt, eine Abschaffung des privaten Waffenbesitzes würde die Welt „ein Stückchen besser“ machen in völliger Verkennung der Tatsache, dass die immer wieder auftretende Unbill „auf dieser Welt“ mit der körperlichen Existenz des Menschen und den damit verbundenen Antagonismen verbunden ist: aufgrund der körperlichen Existenz kann der Mensch getötet werden und wird es auch immer wieder werden. – Ein Gesetz, das meint, dieses absolut verhindern zu können, wird mit dialektischer Notwendigkeit selbst zum Übel, zu einem Täter, zu einem Übel-Täter. Im Großen sieht man das an den sozialistischen Weltverbesserungsversuchen der jüngeren Vergangenheit; jeder weiß, wie sie ausgegangen sind. — Wohlgemerkt: dies ist keine Rechtfertigung, Menschen zu töten, nichts weniger als das; aber dass solches auf Erden geschieht, ist keine Rechtfertigung zu totalitären Maßnahmen und der Entrechtung und Verwehrlosung (man gestatte mir die kleine Wortschöpfung) der Individuen.
Mein lieber Ulrich,
phantastisch formuliert,
und subtil auf den Punkt gebracht.
Da erkenne ich auch einen großen Intellekt im Hintergrund.
Vielen Dank für diesen genialen Beitrag.
Mfg., Frank
dem ist nichts hinzuzufügen. Zum Versagen von Behörden kann ich mitteilen: Ich habe seit mehr als 50 Jahre Umgang mit Schusswaffen. Ich leite seit über 17 Jahren eine private Waffensachkundeschule, bin Sportschütze, Wiederlader, Sammler und Jäger. Weiterhin bin ich seit 2005 der Landesverantwortliche für Schießsport für Niedersachsen im VDRBW, habe eine Schießleiterausbildung des VDRBW sowie die Schießsportleiterausbildung des DSB und bin der aktuelle Schießsportleiter in einem DSB Verein.
Ich habe täglich mit dem Waffengesetz und Waffen zu tun.
Bis zum Ruhestand war ich die letzten 15 Jahre Vollstreckungsbeamter und Vollziehungsbeamter des Ordnungsamtes einer kleinen Stadt in der Nähe der niederländischen Grenze. Ich habe mich bei mehreren verschiedenen Waffenbehörden als Kontrolleur für alle vom Gesetz vorgesehenen Kontrollen beworben. Ich wurde überall abgelehnt. Gründe waren kein Geld für den Posten, kein Bedarf. und kein GRUND. Meine Nachfrage ergab, dass die Kontrollen gesetzlich eben nicht VORGESCHRIEBEN sind und deshalb nicht gemacht würden . Eine Nachfrage bei der oberen Polizeibehörde in der PD Osnabrück bestätigte diese Aussage der Behörde
Das politische Ziel ist immer noch dasselbe:
Per Anlaßgesetzgebung versucht man Schritt für Schritt das Volk zu entwaffnen.
Dabei wird unter anderem vergessen, das man auch mit Messern, Hämmern, Ästen und anderem Gerät Menschen töten kann.
Außerdem mit Auto’s und LKW auch ähnlich viele auf einmal töten kann wie mit Schußwaffen.
Nicht umsonst werden Poller gesetzt um Fußgängerzonen zu schützen.
Die Weltverbesserer von rot und grün gehen aber noch viel weiter.
Man soll:
Kein Fleisch mehr essen.
Keine Heizung mehr betreiben, emittiert ja alles CO2 auch Holzöfen sind pfui.
Kein Eigenheim mehr bauen sondern gefälligst in einer Mietsbutze wohnen.
Gefälligst gendern und auch sonst alles bereitwillig mitmachen was sich so von der Politik ausgedacht wird.
Wie zb. für den nächsten Personalausweis sich die Fingerabdrücke nehmen lassen, evtl. auch eine Speichelprobe als genetischen Fingerabdruck (DNA) abgeben.
Ist doch okay, dient alles der Sicherheit und wir haben doch nichts zu verbergen oder ?
Ein Sportschütze, Wiederlader & Reservist.
Danke für die schnellen und klaren Worte
Zu klären wäre auch, warum Innenministerin Faeser einen derartigen Groll gegen Sportschützen hegt. Ich würde eine psychologische Untersuchung ihrer Person sehr begrüßen, um sicherzustellen, daß sie für das Amt uneingeschränkt geeignet ist.
Welche Konsequenzen kommen nun auf die zuständigen Beamten zu? Die Patrone befand sich nicht wie im WaffG vorgegeben im Waffen- bzw. Munitionschrank. Die Behörde hätte die WBK samt der Pistole einziehen müssen. Diese Untätigkeit hat dazu geführt, dass dieses Verbrechen erst möglich wurde!
Ich war mehr als 20Jahre in leitenden Positionen im Schießsport aktiv und bin immernoch aktiver Schütze…
Usus war bei uns in Bayern, daß man sich min. ein Jahr als aktiver Schütz(in) in einem Verein bewähren musste, um eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb einer KLEINKALIBERWAFFE (!!!) zu erhalten …!!
WIE also kann es sein, daß ein Mensch mit wohl offensichtlich völlig unbekanntem Charakter bereits nach einem Jahr eine WBK für eine Großkaliberpistole erhält?
WIE kann es sein, daß niemand in der Vorstandschaft die doch offensichtlichen Abstrusitäten in der Vita des späteren Täters bemerkt hat ?
Dies wäre in JEDEM FALL Aufgabe des verantwortlichen Befürworters des Bedürfnisses gewesen zu recherchieren..!!
In MEINER Amtszeit hat NIEMAND eine WBK bekommen, die nicht umfassend bekannt war und überprüft worden ist.
Es wäre wünschenswert, wenn sich die so forsch in den Medien auftretende BIM (BundesInnenMinisterin) zeitnah in das Thema „Waffenrecht“ intensiv einarbeiten könnte und auf der bereits LÄNGST BESTEHENDEN Gesetzesgrundlage zweckdienliche Entscheidungen treffen würde!
Es müssten die „im Thema“ befassten Behörden meiner Ansicht nach ohne Einschränkung „informativ vernetzt“ werden, sodass eine umfassende Abfrage jederzeit möglich ist (wie z.B. in Skandinavien)
Es müssten Verstösse gegen bestehende Waffenrechtliche Gesetze/Vorschriften DIREKT und ohne viele Monate dauernde Verfahren HART geahndet werden..!! (Z.B. dürften bei den Sylvesterkrawallen 22/23 KEINER der „Schreckschusswaffenschützen“ einen für das „Führen“ der entsprechenden Waffen notwendigen „kleinen Waffenschein“ besessen haben bzw. nach wie vor besitzen..!
Leider muss der deutschen Politik konstatiert werden, dass seit den 90-er Jahren bei immer wiederkehrenden Ereignissen mediengerecht „sich selbst profilierend“ der vermeintlich zuständigen Personen und Ministerinnen sofortiges Handeln schwadroniert wird, jedoch keinerlei Sicherheiten, Vereinheitlichung und Erleichterungen für die jeweiligen Exekutivorgane EFFEKTIV durchgesetzt werden.
Stattdessen werden permanent die legalen Waffenbesitzer mehr und mehr in Ihren demokratischen Rechten eingeschränkt!
Die Eine oder Andere sollten vielleicht auch einmal überlegen,
dass WIR auch WÄHLER sind, die sich zu 99% an die Gesetze halten –
UND WIR KEINE FREI VERFÜGBAREN Messer, Fahrzeuge, Medikamente, Finanzen u.ä. verwenden, um andere Mitmenschen zu betrügen, verletzen oder zu töten !!!
Der tragische Tod der Gläubigen in Hamburg ist KEINESFALLS den Gesetzestreuen Schützen durch jedwede sinn- zweck- und nutzlose, unüberlegte und mediengerecht-übereilte Waffengesetzverschärfungshandlung anzulasten!
Es sollten als Fazit die Behörden endlich personell und materiell so aufgestellt werden, daß die politischen Vorgaben auch erfüllt werden können!
Es sollten die Behörden und ihre Vertreter ”uns Schützen” als MENSCHEN. sehen und nicht als Schwerstkriminelle, wie ich es ad persona selbst erleben musste – in Handschellen vor’m Waffenschrank sitzend, während einer ”routinemäßigen Kontrolle”…
Es sollten die Behörden und ihre Vertreter ”uns Schützen” als MENSCHEN. sehen und nicht als Schwerstkriminelle, wie ich es ad persona selbst erleben musste – in Handschellen vor’m Waffenschrank sitzend, während einer ”routinemäßigen Kontrolle”…
Ich hoffe, Herr Bauer, daß Sie mit ihren Anwälten dafür Sorge getragen haben, daß diese „Kontrolleure“ heute nicht mehr aus Steuermitteln alimentiert werden und man Ihnen für die erlittene Mißhandlung angemessenen Schadensersatz geleistet hat….
mfG
A.Lischer
Leute die eine Waffenrechtliche Erlaubnis bekommen sind voljährig, geprüft, sachkundig.
Warum sollte mal also vorschreiben (auf Vereinsebene) was er erwerben „darf.
Das ist nicht die Aufgabe des Vereins und wäre für mich damals ein Grund gewesen, kein Mitglied zu werden. 😉
Bei uns in der Umgebung gibt es Vereine die sagen, erste in Jahr Druckluft, dann ein Jahr KK und dann wird vll. ne Befürwortung unterschrieben, so holt man keinen Nachwuchs…
Und nebenbei, KK ist „ungefährlicher“, das ist etwas wo ich immer drüber schmunzeln /lachen muss.
Also bitte hört auf Vorstandsebene aus, Schützen zu „bevormunden“ was man sich holen „darf“ !
Sehr geehrter Herr Assmann,
ich kann nur vermuten daß von verschiedenen Seiten ein gewisser Druck auf „prolegal“ ausgeübt wird das Geschehen irgendwie zu kommentieren, allein, es macht keinerlei Sinn und ist im Zweifelsfalle gar kontraprodukitv.
Ich gehe von dem Kenntnisstand aus den sie auch dargestellt haben, und ich gehe auch davon aus, daß sich daran nichts mehr wesentlich ändern wird.
Das Geschehen ist zweifellos tragisch, darf uns, gerade uns als Waffenbesitzer, aber nicht den Blick auf die Realitäten vernebeln oder gar versperren.
Nach aktuellem Kenntnisstand gab es kein Behördenversagen, und mit ihrem Kommentar und IHRER
„Forderung“ das geltende Wafferecht rechtswidrig zur Anordnung einer MPU zu missbrauchen öffnen sie die Büchse der Pandora, denn der Grund der Kontrolle der Behörde war nur ein anonymes Schreiben, mehr nicht. Über den Inhalt des Schreibens ist bisher nichts konkretes bekannt, außer den Informationen die auch sie in ihrem Artikel genannt haben, und selbst da fehlen die Quellen – „Hören Sagen“?, durchgestochene Insiderinfos?, oder nur aus den anderen „Quellen“ abgeschrieben?
Wie dem auch sei, die Behörde hat, AUF GRUND EINES ANONYMEN SCHREIBNES UNBEKANNTNEN INHALTS !, eine ganz normale Überprüfung durchgeführt. Ob das wirklich angesagt war (ANONYMES
SCHREIBEN!) ist zweifelhaft, aber sie haben das gemacht, und sie haben das gemacht was sie dürfen – Punkt. Mehr als das was die „gemacht haben“ war nicht angesagt, ja mehr war nicht mal zulässig!
Daß die kolportierten „Vorwürfe“ in dem Schreiben ganz offensichtlich nicht unbegründet waren ist zwar tragisch, aber das wissen wir erst heute, hinterher eben.
Wir, als Waffenbesitzer, würden, auch mit kräftiger Hilfe durch „prolegal“, einen riesigen Aufstand machen wenn es Usus werden würde daß anonyme Schreiben an Behörden, Schreiben unbekannten und zweifelhaften Inhalts, zu Kontrollen führen würden, oder gar zu Forderungen nach einer MPU berechtigen würden!
Oder wie ist da der Standpunkt von „prolegal“? Bin ich da etwa im falschen Verein?
Die Erwähnung eines Geschosses, oder gar einer scharfen Patrone, außerhalb (auf dem?) Waffenschrank ist absolut lächerlich, denn wenn der rechtmässige Waffenbesitzer „zu Hause“ ist, noch dazu alleine oder mit einer anderen berechtigten Person zusammen, so können da soviele Patronen herumliegen wie er will, auch der Schrank muß dann nicht verschlossen sein, denn er ist ja eh jederzeit zugriffsberechtigt. Vielleicht putzt er grade eine seiner Waffen, zählt Patronen, füllt Magzine für den nächsten Wettbewerb, ja, auch 20 oder 30 Magazine, ist bei mir in Vorbereitung auf den nächsten IPSC Wettbewerb ein Standard, was soll denn daran illegal sein?, oder, oder, oder.
Sie schreiben, „Er hatte eine ungewöhnlich großen Anzahl an Magazinen“, echt jetzt“, was ist denn bitte schön ungewöhnlich? Ich besitze hunderte an Magazinen, tatsächlich HUNDERTE, die 1911er Magazine kann ich gar nicht zählen, und allein nur für meine GLOCK 17 habe ich 53 Stück, für meine Grizzlys ca. 100 Stück, usw. usw. usw..
Natürlich war das Vorgehen des Täters planmässig und zielgerichtet, ja, war es, so what?
Die vom Täter veröffentlichten Schriften mögen uns völlig wirr erscheinen, sind sie auch, der Typ war völlig neben der Kappe, aber wer von uns würde deswegen …., sind WIR alle „normal“?`Was ist normal? Wer bestimmt denn was „normal“ ist? Für ….. sind ALLE (ABSOLUT ALLE) Waffenbesitzer NICHT NORMAL, alles nur abnorme und geistig gestörte potentielle Massenmörder! Wann ist denn eine MPU angesagt? Welche Art von MPU? Mit welchem Ziel? Mit welchem Zweck? Schließlich soll die MPU ja wohl ergebnisoffen sein – oder? ODER ?
Auf jeden Fall wird das ne tolle Schlagzeile in der „Blöd“:
„Der Verein „prolegal“ fordert eine MPU bei jedem Waffenbesitzer der anonym verleumdet wurde und/oder Geschosse in der Wohnung herumstehen hat!“
Dem von ihnen zitierten Beschluß des VG Würzburg liegen völlig andere Tatsachen zu Grunde, das ist überhaupt nicht vergleichbar.
Ihr Resümee daß die Behörde nach Zugang eines anonymen Schreibens im Internet hätte recherchieren sollen (müssen?) um dann aus der Internetseite von Philipp Fusz irgendwelche Erkentnisse zu erlangen liegt völlig außerhalb jeglicher juristischer Grundlagen, und selbst wenn, was dann? Solch „wirre“ Internetseiten
gibt es massenweise, auch von schießsportlichen Verbänden oder Vereinen.
Sie, sie als Vertreter von „prolegal“, würden solch ein Vorgehen befürworten, inclusive einem Widerruf der Erlaubnisse und einer Sicherstellung? Ja? Teilen sie mir das bitte mit und sie haben ab morgen ein (Gründungs)mitglied weniger.
Der pawlowsche Reflex funktioniert offensichtlich auch bei „prolegal“, und sie versuchen das Geschehen mit einem Versagen von Behörden zu erklären. Sie, sie als Vertreter von „prolegal“, fordern aktuell von den Behörden blinden Aktionismus außerhalb jeglicher juristischer Grundlage um sich nur ja nicht dem Vorwurf der Begünstigung auszusetzen.
Im Zweifelfalle also sofort widerrufen, sicher stellen und alles verbieten – sie sind damit kein Jota besser als die eigentlichen Gegner von „prolegal“, und langsam frage ich mich wo „prolegal“ wirklich steht.
Von „prolegal“ erwarte ich mir, wenn ihr denn schon ein Statement abgeben müsst, glaubt dies tun zu müssen, eine sachlichere Darstellung, ohne rechtswidrige „vorschläge“ – und dies trotz der tragischen Geschehnisse.
Wenn alle anderen wieder mal den Kopf verlieren und polemisieren, dann müsst ihr, müssen wir, nicht folgen, und denen erst recht keine Munition liefern.
MfG
Peter Fischer
Mich stört der ständige reflexartige Kommentar seitens der Politik wenn ein Unglück gleich welcher Art mit Schusswaffen passiert. Über die zahlreichen Messermorde sowie die Morde wo ein Fahrzeug benutzt wurde wird hinweggegangen. Da wird doch deutlich was die wahren Absichten unseres Staate sind. Die vollkommene Entwaffnung der Bürger. Verhältnismäßigkeit spielt hier wohl absolut keine Rolle.
Wenn jeder Hinweis gleich als „Tatsache“ gelten würde, so wäre die Hälfte der Bevölkerung schon im Knast. Die Unschuldsvermutung ist Ausfluss unserer Demokratie.
Reichlich überzogene Darstellung.
Danke für die Erläuterungen. Decken sich mit dem was ich mir auch schon gedacht habe.
Und ja, unsere Innenministerin muss scheinbar einen absoluten Groll gegen uns legale Waffenbesitzer hegen und versucht auf Biegen und Brechen so viel wie möglich zu verbieten und nutzt traurigerweise eine solche Tat für ihre Zwecke.
Zum besseren Verständnis der Jehovas Zeugen: Diese Glaubensgemeinschaft wird sehr streng theokratisch von den USA her geführt. Die Gläubigen werden stets mit einem unbarmherzigen strafenden Gott konfrontiert. Gleichzeitig wird als Drohkulisse der allgegenwärtige „Satan“ und seine Dämonen stets aufrechterhalten. Ferner werden die Gläubigen mit „Harmagedon“ drangsaliert. Diesen Weltenuntergang überlebt man nur als gläubiger Jehovas Zeuge.
Die Gläubigen werden extrem geschult und es wird ihnen dabei das sog. „gutgeschulte Gewissen“ eingetrichtert. Dabei wird ihnen auch gelernt, dass sie den Umgang mit „Weltmenschen“ – anders Gläubige – zu meiden haben. Dadurch werden sie von der Glaubensgemeinschaft gegenüber dem Umfeld isoliert. Was die Mitglieder zu glauben haben steht im monatlich erscheinenden Zentralorgan „Wachturm“. Man lasse sich diesen Begriff durch den Kopf gehen. wozu braucht man einen Wachturm.
Durch die Isolation der Gläubigen kommt die letzte Drohkulisse ins Spiel: der Gemeinschaftsentzug. Dieser droht bei Ausschluss oder bei Ausscheiden aus eigenen Stücken. Dieser Gemeinschaftsentzug ist so weitreichend, dass nicht einmal mehr nächste Angehörige, die noch Mitglied in dieser Glaubensgemeinschaft sind, mit dem Betroffenen sprechen dürfen. Dadurch werden sehr viele Betroffene zu psychologischen Wracks, die entweder im schlimmsten Fall Suizid begehen oder ein Fall von langer psychologischer Betreuung werden.
nachdem ich hier keine Fußnoten setzen kann gilt für alle vorangegangenen Absätze: Das Ganze kann man in den Schriften von Fr. Barbara Kohout – Augsburg – nachlesen. Wer es in einfachen aber sehr packenden Worten lesen will, den kann ich auf „Saras Mut“ verweisen, wer es fundierter haben will der kann das Ganze „Mara im Kokon“ nachlesen. Beide Bücher von Fr. Kohout.
Darin könnte das Motiv für den Amoklauf liegen. Nachdem die Glaubensgemeinschaft eine KdöR ist, muss das auch hier ernsthafte Konsequenzen haben. Mindestens gehört dieser Status entzogen. Denn das Grundgesetz interessiert nur soweit, soweit es zum Vorteil der Glaubensgemeinschaft gereicht.
Behördenversagen: Man hätte die Waffe vorübergehend sicherstellen können, bis der Schütze ein psychologisches Gutachten, das ihn als unbedenklich ausweist, beibringt. Das hätte das geltende Waffenrecht hergegeben.
Die ersten Absätze habe ich Argumentationshilfen geschrieben, um hoffentlich zusammen mit der FDP die bevorstehende Verschärfungsorgie abzuwehren.
Nichts aber auch gar nichts kann den unnötigen Tod der Opfer erklären, entschuldigen oder auch nur Ansatzweise durch evtl unterlassene Untersuchungen, Vollstreckungen , harmloser werden lassen. Eine vergessene nicht verschlossene Patrone kann nicht zur absoluten Unzuverlässigkeit führen, die Ordnungskräfte haben recht gehandelt wenn Sie auf den Fehler hingewiesen haben, eine Patrone alleine kann sich nicht entzünden, eine vergessen zu verschliessende Waffe ist dagegen schwerer zu werten. Ich denke Jäger und Schützen haben häufiger mal im Mantel, Auto, Waffenkoffer eine Patrone vergessen, übersehen. Wenn einem Arzt versehentlich eine Opiatampulle in der Praxis evtl beim Hausbesuch abhanden kommt, wird er auch nicht die Zuverlässigkeit sofort verlieren. Für mich ist der Schütze irgendwie auch zu schnell an die Berechtigung gekommen, vgl. den Kommentar aus Bayern. Unschicklich finde ich bei einem Kondolenzbesuch der Frau Facer gleich politisch zu agieren und mit den ihrem Waffengesetzentwurf Pluspunkte einvernehmen zu wollen. Die Trauer und Zuwendung hat da im Vordergrund zu stehen, alles andere nach Bedenkzeit ! Ein Wort zu psychologischen Gutachten: Wer kennt nicht die vielen fehlgegangenen Begutachtungen bei gerichtlichen Prozessen, wer glaubt den wirklich hinter die Stirn schauen zu können und wer soll dann bei einer Fehlentscheidung für die Folgen haften? Sachbearbeiter bei einer Waffenbehörde ist bestimmt kein Traumberuf, dennoch haben anständige Bürger auch ein Recht auf ihren Sport, Freizeitbeschäftigung wie Jagd oder Sammeln.
„Eine vergessene nicht verschlossene Patrone kann nicht zur absoluten Unzuverlässigkeit führen“ Doch, kann sie! Ab Flughafen Frankfurt wurde in einer Reisetasche einer Frau eine Partone ihres Mannes (Jäger) gefunden, der die Tasche vorher benutzte. Ihm wurden alle waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen und die Entscheidung hatte in allen Instanzen Bestand!
Vielen Dank für die Klarstellung in der Info über die Faktenlage. Für mich ist sehr gut und wichtig zu wissen, um zu einem fundiertem Urteil zu kommen und auf grund der Faktenlage sogenannte talk-shows besser einordnen zu können.
Wie die ntv-Sendung vom Montag, 13. März um 23:30 UIhr von Beisenherz wo’s über den Amoklauf
ging und wieder legaler Waffenbesitz in Frage gestellt wurde. Mit der rethorischen Frage“ Warum braucht man das?“ meint man im Klartext: „Das brauchst Du nicht!“ Und stellt sich damit als moralische Instanz hin, der ich Rechenschaft über mein handeln schuldig wäre.
Auf grund der Faktenlage erweist es sich wieder, dass Beisenherz mehr als Quasselheini für Einschaltquoten fungiert nicht um es ihm nicht um Information und Klarstellung geht.
Herr Assmann scheint sich an die Waffengegner anbiedern zu wollen. Er sollte den Spruch kennen: „alle lieben Verrat, aber niemand liebt Verräter!“
Um aber beim Thema Behördenversagen zu bleiben:
2022 sind aus der Waffenkammer des Bundesamtes für Verfassungsschutz mindestens 6 Pistolen Glock-26 verschwunden.
Sommer 2019 Aalen, BW: aus einem Hochzeitskorso wurden aus 15 großkalibrigen Faustfeuerwaffen, darunter eine Maschinenpistole, mehr als 2.500 Schuss verfeuert. Also glasklare Verstöße gegen das Kriegswaffenkorntroll-Gesetz (Verbrechenstatbestand) und das Waffengesetz. Die örtliche Polizei beschränkte sich auf Verkehrsregelung. Aussage des örtlichen GdP-Funktionärs 3 Tage später: man sollte Überlegen, ob man zu diesem Sachverhalt ermitteln solle. Die Youtube Videos wurden mittlerweile gelöscht.
Während des deutschen Afghanistan-Einsatzes wurden u. a. 6.000 Pistolen P1/P-38 für die örtlichen Sicherheitskräfte geliefert. Sie sind jedoch nie bei den afghanischen Behörden angekommen.
Im Zuge der Wiedervereinigung und der Auflösung der NVA sind ganze LKW-Ladungen mit Waffen abhanden gekommen.
Um die Jahrtausendwende flog ein Angehöriger des BKA auf, der mit Waffen aus der Waffenkammer und und sichergestellten Waffen einen schwunghaften Waffenhandel betrieben hatte.
Eine der Tatwaffen des NSU, eine CZ-83, stammte aus den Beständen des Verfassungsschutzes.
Ich erinnere mich noch an einen Pressebericht über einen Waffendiebstahl bei der Bundeswehr (so um 2000).
Dort hieß es: entwendet wurden 100 Waffen. Pistolen, Maschinenpistolen, Sturmgewehre und 2 Maschinengewehre. Die Alarmanlagen waren aktiv und auf den neusten Stand. Der Wachabende hatte jedoch tief und fest geschlafen!
Zum Thema anonyme Anzeigen / Meldungen: ich habe selbst zweimal die Folgen solcher Anschuldigungen (nicht im Zusammenhang mit Waffenbesitz) erlebt und konnte die Vorwürfe bei meinen Vorgesetzen widerlegen.
Daher halte ich davon absolut nichts.
Was das Thema MPU anbelangt: zu aller erst sollte die Angehörigen der Bundesregierung, insbesondere die Kriegstreiber, zur MPU!
Im Übrigen: 2022 wurde das Waffengesetz 50 Jahre alt. Was hat es für die Sicherheit der Bürger gebracht? Nichts! Es wurde nicht eine Straftat verhindert!
Es wurden nur neue Straftatbestände geschaffen, rechtstreue Bürger bevormundet und schikaniert und eine neue Einnahmequelle für den Staat geschaffen.
Jetzt habe ich da einen Artikel zu geschrieben, aber vergessen, ihn auch hier zu erwähnen. Finde ich nur fair, wenn ich über andere und deren Meinungen spreche: https://www.ebbefestung.de/massenmord-in-hamburg/
Kurzfassung: Ich sehe das anders: Da war nach heutigem Stand nichts vorauszusehen. Es mag zwar angenehm für uns Waffenbesitzer sein, das Versagen den Behörden anzukreiden, aber realistisch betrachtet haben die sich nach meiner Betrachtung völlig okay verhalten.
Das Problem lösen wir erst dann, wenn wir uns die Ursache angucken und was tun gegen die Isolation, die viele Menschen in Deutschland erfahren (siehe auch das, was Johannes Fiolka geschrieben hat zum Gemeinschaftsentzug bei den Zeugen Jehovas) und wenn wir Psychotherapie endlich als ganz normale, gesundheitsfördernde Beschäftigung sehen – so wie Physiotherapie in etwa (im Gegensatz zur MPU, die Peter Fischer hier zu Recht kritisch erwähnt hat oder zu generellen psychologischen Gutachten, wie Andreas Fischer schreibt).