Jäger sind Personen, die zur Ausübung der Jagd berechtigt sind. Die Jagd umfasst das Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wildtieren im Rahmen gesetzlicher Vorschriften. Jäger benötigen eine Waffenbesitzkarte, um Jagdwaffen und Munition erwerben und besitzen zu dürfen. Die Regelungen für Jäger finden sich in § 13 Waffengesetz (WaffG). Die Jagd selbst ist durch das Bundesjagdgesetz (BJagdG) sowie entsprechende Landesjagdgesetze geregelt.

Voraussetzungen
Um als Jäger anerkannt zu werden und Jagdwaffen nutzen zu dürfen, ist ein gültiger Jagdschein erforderlich. Dieser wird nach erfolgreichem Bestehen der Jägerprüfung und dem Nachweis von Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung (§§ 5 und 6 WaffG) ausgestellt. Die Prüfung umfasst Sachkunde in Wildtierkunde, Jagdrecht und den sicheren Umgang mit Waffen und Munition. Zusätzlich müssen Jäger nachweisen, dass sie erlaubnispflichtige Schusswaffen und Munition gesetzeskonform aufbewahren (siehe Aufbewahrungsvorschriften).

Besondere Regelungen

Führen von Waffen: Jäger dürfen im Rahmen der Jagdausübung Waffen führen, ohne einen zusätzlichen Waffenschein zu benötigen.
Schalldämpfer: Diese dürfen für jagdliche Zwecke genutzt werden, wenn eine Genehmigung vorliegt.
Munition: Nur jagdlich zugelassene Munition darf verwendet werden (z. B. bleifreie Munition in einigen Bundesländern vorgeschrieben).

Die Jagd dient der Hege und Pflege des Wildbestandes, der Regulierung von Wildtierpopulationen und der Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts. Jäger tragen so wesentlich zum Naturschutz und zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen bei.

Quelle: §10, §13 Waffengesetz (WaffG), Bundesjagdgesetz (BJagdG)