Die persönliche Eignung ist eine zentrale gesetzliche Voraussetzung für den Erwerb, Besitz und Umgang mit erlaubnispflichtigen Waffen und Munition in Deutschland. Sie umfasst sowohl die körperliche und geistige Eignung als auch die volle Geschäftsfähigkeit der betroffenen Person.

Die persönliche Eignung liegt nicht vor, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die betroffene Person:

Psychisch oder körperlich eingeschränkt ist, sodass ein sicherer Umgang mit Waffen und Munition, oder deren sachgemäße Verwahrung, nicht gewährleistet werden kann (z. B. schwere psychische Erkrankungen).

Suchtkrankheiten (z. B. Alkohol- oder Drogensucht) aufweist, die die Fähigkeit zum sicheren Umgang beeinträchtigen.

Verhaltensauffälligkeiten zeigt, die Zweifel an der Verantwortungsfähigkeit aufkommen lassen (z. B. aggressives oder instabiles Verhalten).

Geschäftsunfähig ist oder unter Betreuung steht, da dies die Fähigkeit einschränkt, rechtliche und tatsächliche Konsequenzen verantwortungsvoll zu bewerten.

Zur Feststellung der persönlichen Eignung können folgende Maßnahmen getroffen werden:

Fachärztliche oder amtsärztliche Gutachten: Diese werden angeordnet, wenn konkrete Zweifel an der Eignung bestehen, z. B. durch Hinweise auf psychische Instabilität oder Suchtprobleme.

Personen unter 25 Jahren müssen bei der ersten Beantragung einer Erlaubnis für eine erlaubnispflichtige Schusswaffe (ausgenommen Schusswaffen nach § 14 Abs. 1 Satz 2) ein solches Zeugnis vorlegen. Jäger sind von dieser Vorgabe ausgenommen.

Prüfung durch Polizeibehörden: Zur Überprüfung von bekannten Auffälligkeiten oder Vorfällen, die Zweifel an der Eignung begründen.

Die Überprüfung der persönlichen Eignung wird regelmäßig, spätestens jedoch alle drei Jahre, wiederholt.

Quellen: §4, §6 Waffengesetz (WaffG), §§104 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)