Eine Waffenbesitzkarte ist eine behördliche Erlaubnis, erlaubnispflichtige Schusswaffen und erlaubnispflichtige Munition zu erwerben und zu besitzen. Sie berechtigt nicht zum Führen der Waffen in der Öffentlichkeit. Die WBK wird an Sportschützen (gelbe/grüne WBK), Jäger (grüne WBK) und Waffensammler (rote WBK) ausgegeben, die bestimmte Voraussetzungen (Bedürfnis, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Haftpflichversicherung) erfüllen müssen.
Zusätzlich können Waffen- und Munitionssachverständige sowie Erben entsprechende Waffenbesitzkarten beantragen.
Quelle: §10, §13, §14, §17, §18, §20 Waffengesetz (WaffG)