Ein Waffenschein (WS) ist eine behördliche Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit. In Deutschland wird zwischen dem Waffenschein (WS) und dem „kleinen“ Waffenschein unterschieden. Der Waffenschein (WS) erlaubt das Führen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, während der kleine Waffenschein (KWSDer kleine Waffenschein (KWS) ist eine behördliche, waffenr...) ausschließlich das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-WaffenEine Schreckschusswaffe ist eine Waffe, die keinen scharfen ...) mit dem amtlichen Prüfzeichen „PTB im Kreis“ erlaubt.
Der Waffenschein (WS) wird an Privatpersonen nur ausgestellt, sofern sie glaubhaft nachweisen können, dass sie in besonderem Maße, durch Angriffe auf Leib und Leben gefährdet sind, und das Führen einer Schusswaffe geeignet und erforderlich ist, diese Gefahr zu mindern.
SportschützenSportschützen sind Personen, die Schusswaffen für das spor..., JägerJäger sind Personen, die zur Ausübung der Jagd berechtigt ... und WaffensammlerWaffen- und Munitionssammler sammeln erlaubnispflichtige Sch... erwerben und besitzen ihre WaffenEine Waffe ist ein Gegenstand, der dazu bestimmt oder geeign... und Ihre Munition nicht über einen Waffenschein! (siehe WaffenbesitzkarteEine Waffenbesitzkarte ist eine behördliche Erlaubnis, erla...)
Quelle: §10, §19 Waffengesetz (WaffG)