Ein Waffenschein ist eine behördliche Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit. In Deutschland wird zwischen dem „großen“ Waffenschein und dem „kleinen“ Waffenschein unterschieden. Der große Waffenschein erlaubt das Führen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, während der kleine Waffenschein das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen erlaubt.
Der große Waffenschein wird an Privatpersonen nur Ausgestellt, sofern sie eine glaubhaft nachweisen können, dass sie in besonderem Maße, durch Angriffe auf Leib und Leben gefährdet sind und das Führen einer Waffe geeignet und erforderlich ist, diese Gefahr zu mindern.
Sportschützen, Jäger und Waffensammler erwerben und besitzen ihre Waffen und Ihre Munition nicht über einen Waffenschein! (siehe Waffenbesitzkarte)
Quelle: §10, §19 Waffengesetz (WaffG)