Sportschützen sind Personen, die Schusswaffen für das sportliche Schießen verwenden. Das sportliche Schießen ist eine vom Gesetz anerkannte Nutzung von Schusswaffen, die strengen Regeln unterliegt. Sportschützen benötigen für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen eine waffenrechtliche Erlaubnis, die auf Grundlage eines nachgewiesenen Bedürfnisses erteilt wird.
Die Regelungen für Sportschützen finden sich insbesondere in § 14 Waffengesetz (WaffG). Dort wird das Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen definiert.

Voraussetzungen für Sportschützen
Um eine waffenrechtliche Erlaubnis zu erhalten, müssen Sportschützen folgende Anforderungen erfüllen:

Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverein: Nachweis, dass der Antragsteller regelmäßig an einem geregelten Schießsport teilnimmt.
Regelmäßiges Training: Dokumentation über mindestens 12 Monate regelmäßiges Training vor der Beantragung einer Erlaubnis.
Bedürfnisbescheinigung: Bestätigung des Schießsportverbands, dass die beantragte Waffe für die Sportart erforderlich ist.
Zuverlässigkeit und persönliche Eignung: Prüfung durch die zuständige Behörde gemäß §§ 5 und 6 WaffG.
Sichere Aufbewahrung: Besitzer erlaubnispflichtige Schusswaffen müssen nachweisen, dass sie die entsprechenden Waffen und Munition gesetzeskonform aufbewahren.


Sportschützen tragen mit ihrem Hobby zur Pflege einer jahrhundertealten Tradition bei und leisten einen Beitrag zur Förderung von Disziplin, Konzentration und sportlichem Wettbewerb.


Quelle: §10, §14 Waffengesetz (WaffG)

Was es in der heutigen Zeit bedeutet, eine Sportschützin zu sein, beschreibt unser Mitglied Michaela Gröff, in ihrem Artikel „Ich bin keine Gefahr!