Der kleine Waffenschein (KWS) ist eine behördliche, waffenrechtliche Erlaubnis und erlaubt (ausschließlich) das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) in der Öffentlichkeit. Er ist notwendig, um SRS-Waffen führen zu dürfen, aber nicht, um sie zu besitzen. Der Erwerb und Besitz ist ab einem Mindestalter von 18 Jahren ohne Erwerbserlaubnis möglich. Der kleine Waffenschein beinhaltet keine Schießerlaubnis und keine weiteren Erlaubnisse, neben dem Führen von SRS-Waffen. Voraussetzungen für die Erteilung eines kleinen Waffenscheins sind die Volljährigkeit, die persönliche Eignung (§ 6 WaffG) und die waffenrechtliche Zuverlässigkeit § 5 WaffG) des Antragstellers.
Im Gegensatz zum Waffenschein (WS) für erlaubnispflichtige Schusswaffen ist der kleine Waffenschein (KWS) unbefristet gültig.

Quelle: §10 Waffengesetz (WaffG), Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1