Eine waffenrechtliche Erlaubnis ist eine behördliche Genehmigung, die es einer Person erlaubt, eine Waffe zu erwerben, zu besitzen, zu führen oder mit einer Schusswaffe zu schießen. Diese Erlaubnis kann verschiedene Formen annehmen, wie etwa eine Waffenbesitzkarte, einen Waffenschein, eine Schießerlaubnis oder eine Ausnahmegenehmigung für spezielle Waffenkategorien. Die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis setzt die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen voraus, darunter Bedürfnis, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Haftpflichtversicherung.

Quelle: §10 Waffengesetz (WaffG)