Der kleine WaffenscheinEin Waffenschein (WS) ist eine behördliche Erlaubnis zum F... (KWS) ist eine behördliche, waffenrechtliche ErlaubnisEine waffenrechtliche Erlaubnis ist eine behördliche Genehm... und erlaubt (ausschließlich) das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-WaffenEine Schreckschusswaffe ist eine Waffe, die keinen scharfen ...) in der Öffentlichkeit. Er ist notwendig, um SRS-Waffen führen zu dürfen, aber nicht, um sie zu besitzen. Der Erwerb und Besitz ist ab einem Mindestalter von 18 Jahren ohne Erwerbserlaubnis möglich. Der kleine Waffenschein beinhaltet keine Schießerlaubnis und keine weiteren Erlaubnisse, neben dem Führen von SRS-Waffen. Voraussetzungen für die Erteilung eines kleinen Waffenscheins sind die Volljährigkeit, die persönliche EignungDie persönliche Eignung ist eine zentrale gesetzliche Vorau... (§ 6 WaffG) und die waffenrechtliche ZuverlässigkeitDie waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist eine zentrale Vora... § 5 WaffG) des Antragstellers.
Im Gegensatz zum Waffenschein (WS) für erlaubnispflichtige Schusswaffen ist der kleine Waffenschein (KWS) unbefristet gültig.
Quelle: §10 Waffengesetz (WaffG), Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1