Mit Datum vom 19.2.22 berichtete die Tagesschau-Online-Redaktion Nachfolgendes unter dem Titel „Pläne des Innenministeriums – Was ein schärferes Waffenrecht bringen soll“:
„Bei einer Rede zum zweiten Jahrestag von Hanau findet die Innenministerin Nancy Faeser klare Worte. Sie verspricht: „Wir setzen alles daran, Radikalisierung zu stoppen und rechtsextreme Netzwerke zu zerschlagen. Wir werden die Finanzströme der Extremisten verfolgen und ihre Einnahmequellen ihnen nehmen – und wir werden sehr konsequent die WaffenEine Waffe ist ein Gegenstand, der dazu bestimmt oder geeign... entziehen.“ Dafür will die SPD-Ministerin auch ein schärferes Waffenrecht auf den Weg bringen. Auf ARD-Anfrage bestätigt das Innenministerium die Pläne. Derzeit fänden Gespräche mit anderen Ministerien und den Ländern statt.“
So sehen also klare Worte aus?
Frau Faeser vermied es tunlichst, das eklatante Staats- und Behördenversagen zu benennen, das die Bluttat von Hanau erst möglich gemacht hat. Sie konkretisierte auch nicht, wo und wie die rechtsextremen Netzwerke zu finden sind, deren Zerschlagung sie großspurig ankündigt. Und genauso so blumig und nebulös blieb sie in Sachen Finanzströme und Einnahmequellen der Extremisten.
Aber beim Waffenrecht, da sieht sie ganz klar – das muss man verschärfen, und zwar pronto.
50 Jahre unzureichendes Waffengesetz: Keine Lösung für Kriminalität und Extremismus
Damit hatten die Bonner und Berliner Regierungen seit eh und je keine Probleme: Mal Tacheles geredet – vor einem halben Jahrhundert, anno 1972, wurde das damals noch aus NS-Zeiten stammende Waffenrecht ohne wesentliche Änderungen in ein Bundeswaffenrecht umetikettiert. Alsbald erscholl in jeder Legislaturperiode erneut das Rufen nach schärferen Waffengesetzen, sobald der deutsche Michel mal wieder aus seinen Träumereien von Frieden und Wohlstand aufgeschreckt wurde. Ganz offensichtlich fiel es in all den 50 Jahren seit Einführung des Bundeswaffengesetzes auch keinem Politiker oder ihren Hofberichterstattern in den Medien auf, dass man mit einem Ordnungsrecht weder Terroristen und Schwerstkriminelle abschreckt, noch Extremisten aller Art, ewig-gestrige Verschwörungsfans oder anderweitig Geistesgestörte.
Das Waffengesetz ist ein Ordnungsrecht und regelt den Erwerb, Besitz und Umgang von Waffen und Munition für Sportschützen, Sammler, Jagdberechtigte, Hersteller und Händler, alles in der Regel gesetzeskonforme Bevölkerungsgruppen. Aber es versagt völlig bei der Abwehr von terroristischen Anschlägen oder psychopathologischen Amokläufen – das zeigte sich drastisch schon in den Jahrzehnten von Baader-Meinhof, 2. Juni und Schwarzer September und heute wieder angesichts islamistischer und nationalistischer Querschläger.
Innenministerin Faeser nutzt „Kampf gegen Rechts“ als Wahlkampfthema für Landtagswahlen in Hessen
Die derzeitig regierende Ampelkoalition ist seit dem 8. Dezember 2021 offiziell im Amt, und ihre Umfragewerte sind im Keller wie bei keiner Bundesregierung zuvor – auch eine Leistung.
Schon ganz zu Anfang dieser Legislaturperiode konnte man eindeutige Statements aus dem BMI vernehmen. Namentlich durch die Innenministerin Nancy Faeser, die ihre politischen Wurzeln in Hessen hat. Dort stehen schon im Herbst 2023 die nächsten Landtagswahlen an, in der Frau Faeser als Spitzkandidatin im Rennen um das Ministerpräsidentenamt gehandelt wird. Diese Signale waren zunächst immer rund um den „Kampf gegen Rechts“ skizziert, so jedenfalls auch in den Medien fokussiert. Isoliert betrachtet ein höchst löbliches Ansinnen.
BMI arbeitet heimlich an weiterer Verschärfung des Waffenrechts
Im Laufe des Sommers mehrten sich die Hinweise, dass das BMI mit Hochdruck – aber auch unter strenger Verschwiegenheit – an einer weiteren Novellierung des Waffenrechts arbeitete. Hier sei vermerkt, dass die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag durchaus eine Evaluierung des Waffenrechts vorsah. Dies hieß, dass die erst kürzlich in Kraft getretenen letzten Verschärfungen des Waffenrechts auf den Prüfstand gestellt werden sollten. Von nochmaligen Verschärfungen konnte und kann keine Rede sein.
Ende September konnte prolegal e.V. trotz aller Geheimniskrämerei des BMI einen Referentenentwurf zur Waffengesetz-Verschärfung einsehen. Obwohl der Entwurf bereits zur Kabinettsvorlage ausgereift war, war er zu diesem Zeitpunkt den entsprechenden Ausschüssen des Bundestages oder den Waffenrechtsexperten der Länder nicht bekannt.
Prolegal Direktor Reiner Assmann bemühte sich daraufhin um Termine in Berlin, bei den jeweiligen Ansprechpartnern in der Politik. Das Ergebnis:
- SPD, die Abgeordnete Carmen Wegge, zuständig für das Waffenrecht im Innenausschuss, lehnte wegen zeitlicher Verhinderung die Terminvereinbarung ab, man wollte eine schriftliche Darlegung unserer Sichtweise in Bezug auf den Referentenentwurf. Weitere Nachfrage zum persönlichen Treffen blieb unbeantwortet.
- FDP, der Abgeordnete Konstantin Kuhle, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und zuständig für das Waffenrecht im Innenausschuss, lehnte ebenfalls das persönliche Gespräch ab. Der Büroleiter des MdB Kuhle ließ ausrichten, dass dieser auch nicht wüsste, was wir von ihm wollten.
- CDU, Herr Henrichmann, zuständig für das Waffenrecht im Innenausschuss, empfing die Herren Schiller und Assmann. Ein konstruktives Gespräch war die Folge.
- B90/die Grünen, Büroleiter des Abgeordneten Marcel Emmerich, der aufgrund einer namentlichen Abstimmung im Parlament zeitlich verhindert war, führte das Gespräch mit uns in einer überraschend konstruktiven Art. Das weitere Treffen mit Herrn Emmerich wurde vereinbart.
Report Mainz verbreitet tendenziöse Darstellung des Waffenbesitzes
Wenige Tage vor den Gesprächen in Berlin erfolgte am 4. Oktober die Ausstrahlung einer unsäglich tendenziösen Reportage durch Report Mainz mit dem Titel „Waffen für alle – Neuer Lifestyle in Deutschland“, in dem die Autoren ganz unverhohlen auch auf die Schützenhilfe des BMI für ihren Film verwiesen. Und nicht ganz überraschend fanden sich auch wesentliche Eckpunkte des immer noch geheimen Referentenentwurfs als szenisch ausgestaltete Themen im Film wieder.
- MPU für alle Legalwaffenbesitzer, Kosten trägt der WBK-Beantragene.
- Einschränkungen bei Gastschützen und Schnupperschießen, nur noch mit KK- und nicht-WBKpflichtigen Schußwaffen.
- Waffenrechtliche Erfassung aller im Umlauf befindlichen SRS-WaffenEine Schreckschusswaffe ist eine Waffe, die keinen scharfen ..., Erwerb und Besitz nur noch mit kleinem WaffenscheinEin Waffenschein ist eine behördliche Erlaubnis zum Führen....
- Wiedereinführung des Anscheinsparagraphen mittels des juristisch undefinierten Begriffs der „Kriegswaffen-ähnlichen Waffen“, begleitet von einem Verbot aller halbautomatischen Langwaffen, bes. des AR-15-Typs.
Verglichen mit diesen Eckpunkten mutet die letzte unheilvolle, durch die EU getriggerte Waffenrechtsverschärfung eher wie eine Art Kindergeburtstag. Ganz zu schweigen davon, dass bis dato immer noch keine Verwaltungsvorschriften für die letzten Änderungen existieren. Jedoch ist das BMI vehement dabei die nächste Verschärfung über die alte Verschärfung zu stülpen. Und man schweigt geflissentlich an der Spree darüber, dass sich an der Deliktrelevanz ebenfalls nichts geändert hat: Es gibt keine statistischen Auffälligkeiten mit legalen Schusswaffen, egal ob halbautomatisch oder gewisser Ähnlichkeiten. Ein wie auch immer gearteter, eventuell sogar statistisch begründeter Handlungsbedarf seitens der Sicherheitsbehörden, hier BMI ist daher nicht gegeben.
Ein Verbot halbautomatischer Lang- wie Kurzwaffen ließe den Schießsport quasi über Nacht sterben.
Eine Deliktsrelevanz im Zusammenhang mit halbautomatischen Langwaffen, wurde immer wieder im Zuge der zurückliegenden Verschärfungen des Waffenrechts von Seiten des Bundeskriminalamtes vehement verneint. Dies war auch bereits bei der Verschärfung des Waffenrechts durch das EU-Parlament im Jahr 2017 so der Fall, nur wurde es nicht gehört, oder man wollte es einfach nicht hören. Dies gilt ebenso im Hinblick auf den Anschein einer Waffe. Über den sogenannten Anscheinsparagraphen war man bereits seit Jahren und zum Segen aller Betroffenen hinweg, denn alleine dessen Auslegung und Umsetzung sorgte für viel Bürokratie und keinen Sicherheitsgewinn. Eine Waffe ist nicht wegen ihres Aussehens gefährlicher als eine andere. Eine halbautomatische Langwaffe mit Holzschaft funktioniert genauso wie ein modernes halbautomatisches Sportgewehr.
Ein Verbot halbautomatischer Lang- wie Kurzwaffen ließe den Schießsport quasi über Nacht sterben. Selbst wenn man den betroffenen Legalwaffenbesitzern den rechtswahrenden Besitz unter vermutlich kaum erfüllbaren Auflagen beließe, aufgrund des Verbotstatbestandes würde es keine dafür vorgesehenen sportlichen Disziplinen mehr geben. Unweigerlich würde es dann am Bedürfnis mangeln. Was machen die vielen Jägerinnen und JägerEin Jäger ist eine Person, die berechtigt ist, auf Wildtier... mit ihren halbautomatischen Waffen? Es ist und bleibt ein großes Rätsel, was für ein großartiger Coup die Staatsmacht da im Schilde führt. Aus sachlicher Sicht ist es der populistische und von langer Hand medial vorbereitete Versuch auf der Welle der Angst eine Ideologie umzusetzen, nicht mehr und nicht weniger.
Tatsächlich führte u.a. auch die Angst davor, diese dann verbotenen und für ihre Besitzer nutzlosen Halbautomaten könnten in die Illegalität verschwinden dazu, von einem solchen Verbot bislang abzusehen. Ein legaler Verkauf dieser dann verbotenen Waffen wäre nämlich nicht mehr möglich.
Kritische Analyse des Referentenentwurfs
Ein genaueres Studium des Referentenentwurfs offenbart, wie wenig die Ministerialbürokratie von den Dimensionen und praktischen Auswirkungen ihrer Verbotsträume Kenntnis haben. Während man in dem Papier mit Hochrechnungen über Zehntausende von Bearbeitungsfällen jongliert, beläuft sich die tatsächliche Menge der Gas- und Schreckschusswaffen in Millionenhöhen. Mit der waffenrechtlichen Erfassung von SRS-Waffen hätten wir vermutlich viele hunderttausend neue illegale Waffen. Und dies quasi über Nacht.
Im vorliegenden Referentenentwurf ist hierzu gefordert, dass jeder Besitzer darüber hinaus eine SachkundeDer Sachkundenachweis ist ein Nachweis darüber, dass der An... abzulegen hat. Der perfide, anzunehmende Grundgedanke wird dadurch überdeutlich, dass gleichzeitig auf die Möglichkeit der Amnestie, der Abgabe dieser metallenen Gegenstände hingewiesen wird. Aber man möge sich vorstellen, wie die bereits jetzt überlasteten Waffenbehörden damit zusätzlich verpflichtet werden und wie viel weniger Zeit sie dadurch für die Kontrolle der unter Generalverdacht gestellten Legalwaffenbesitzer hätten. Wiederum ohne Sicherheitsgewinn, denn es ist wohl kaum anzunehmen, dass Extremisten, Rechtsradikale oder Reichsbürger sich zur Verwirklichung ihrer Umsturz-Phantasien mit nachgebauten Spritzgusspistolen bewaffnen und den schwerbewaffneten Vollzugskräften entgegentreten. Eher schon anzunehmen ist das Offensichtliche, nämlich dass dem Staat selbst aufgrund seiner Nachlässigkeit noch mehr Dienstwaffen in die Illegalität „verloren gehen“.
Bundesweite Razzia gegen Reichsbürger-Putschistengruppe als Vorwand für Gesetzesvorstoß gegen Waffenbesitzer
Mit der von Presse, Funk und Fernsehen dramatisch begleiteten, personell groß angelegten bundesweiten Razzia gegen eine Putschistengruppe aus der Reichsbürger-Szene am 7. Dezember 2022 glaubte wohl die Bundesinnenministerin, die richtige Hintergrundmusik für ihren Gesetzesvorstoß anzustimmen. Denn wer würde jetzt noch wagen, gegen die Schikanierung der legalen Waffenbesitzer zu protestieren? Das kann doch nur ein „Rechter“, ein „Extremist“ oder gar ein heimlicher Sympathisant dieses Häufchen Verstrahlter sein…
Nur schade, dass sich trotz Durchsuchungen von rund 150 Objekten gerade mal zwei Dutzend Festnahmen und keine riesigen Waffendepots präsentieren ließen. Aber dass ficht die oberste Sicherheitspolitikerin nicht an. Und so bekannte sie flugs im Interview mit einer Illustrierten:
„Und auch halbautomatische Waffen braucht man nicht privat im Besitz zu haben. Insofern muss man da auch entsprechend als Rechtsstaat handeln.“ Stern-Ausgabe vom 14.12.22
Vor den genannten Hintergründen ist klar zu konstatieren, dass hiermit das finale Ende des legalen Waffenbesitzes eingeläutet wird. Ein entsprechendes Handeln eines jeden legalen Waffenbesitzers sollte die Folge sein. Schreiben Sie per Mail, schreiben Sie per Brief, nehmen Sie persönlichen Kontakt zu den Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises auf. Machen Sie ihre Sorge deutlich.
Für das Waffenrecht zuständig sind:
SPD: carmen.wegge@bundestag.de
Grünen: marcel.emmerich@bundestag.de
FDP: konstantin.kuhle@bundestag.de
CDU: marc.henrichmann.ma01@bundestag.de
CSU: alexander.hoffmann@bundestag.de
Die Postadressen sind auf der Seite Bundestag zu finden.
Ihr Team von prolegal e.V wünscht Ihnen Gesundheit, Energie und Glück für 2023