Das waffenrechtliche Bedürfnis ist eine gesetzliche Voraussetzung für den Erwerb, Besitz und Umgang mit erlaubnispflichtigen Waffen und Munition in Deutschland. Es besagt, dass der Antragsteller einen spezifischen, anerkannten Zweck nachweisen muss, um eine entsprechende Erlaubnis zu erhalten.

Anerkannte Bedürfnisse
Ein Bedürfnis wird für folgende Zwecke anerkannt:

Sportschützen (§ 14 WaffG): Nachweis über regelmäßiges Training und Vereinsmitgliedschaft.
Jäger (§ 13 WaffG): Gültiger Jagdschein.
Sammler (§ 17 WaffG): Nachweis eines kulturhistorisch oder wissenschaftlich-technischen Sammelgebiets.
Berufliche Zwecke (§ 19 WaffG): Nachweis der beruflichen Notwendigkeit (z. B. Wachdienst).
Erben (§ 20 WaffG): Nachweis der Erbschaft und Beantragung einer Erben-WBK (Besitz ohne Nutzung).
Selbstverteidigung (Waffenschein): Nur in Ausnahmefällen bei nachgewiesener, akuter Gefährdungslage.

Quellen: § 8, §§13-20 WaffG