Nach der Einigung in der Bundesregierung über ein Sicherheitspaket nach dem Messeranschlag in Solingen hat der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion und Berichterstatter für das Waffenrecht, Konstantin Kuhle (MdB), zu einem Verbändegespräch über die waffenrechtlichen Aspekte des Beschlusses am heutigen Dienstag, 03.09.24, eingeladen.
pro legal e. V. wurde durch das Direktoriumsmitglied Dr. Markus Bartram vertreten.
Auch der Bundesminister für Finanzen und Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Lindner (MdB), nahm an dem Gespräch teil und führte zu Beginn des Webmeetings aus, dass es seit einigen Jahren großen politischen Druck durch Innenministerin Faeser gäbe. Diesem hätte die FDP bisher standgehalten, weil es ein Misstrauensvotum gegenüber der besonders rechtstreuen Bevölkerungsgruppe der registrierten Waffenbesitzer wäre. Die FDP stünde ohnehin nicht für Symbolpolitik. Der jetzige Gesetzesvorschlag sei abschließend, so dass weitere Verschärfungen des Waffengesetzes in dieser Legislaturperiode nicht mehr geplant seien.
Herr Kuhle betonte, dass der vorgelegte Text das Stadium der politischen Einigung sei und daraus nun das Gesetz entworfen werde.
Die Verbände übten deutliche Kritik an den Vorschlägen, Herr Klotz (BZL) betont, dass eine Änderung am WaffG keine Terrorbekämpfung ist und deswegen die Zielstellung aus dem einleitenden Satz völlig verfehlt sei.
Dr. Bartram (pro legal e. V.) bekräftigt, dass es ein Vollzugsdefizit gibt und auch das neue Gesetz diese Art von Mordanschlägen nicht verhindert. Anstatt weiter im Detail mehr Bürokratie aufzubauen solle lieber eine Lösung z. B. nach Schweizer Vorbild geschaffen werden, die gewissen Nationalitäten den Waffenbesitz generell verbietet. Den Behörden willkürlich eine Einstufung von Personen als Extremist zu überlassen hat sich in der Geschichte bereits als nicht richtig herausgestellt.
Herr Kuhle selbst stellt fest, dass die Diskussion um die Klingenlänge bei der Bevölkerung als völlig lächerlich angesehen wird. Die Idee bestimmte Herkunftsländer mit generellen Waffenverboten zu belegen, möchte er selbst einbringen, der Kausalzusammenhang zwischen der fehlenden Zuverlässigkeit bei unklarem Aufenthaltstitel erscheint ihm naheliegend.
Herr von Schönfels (DSB) betont, dass das WaffG die 1400 alleine in Hessen bekannten Gefährder nicht unter Kontrolle bringt.
Alle Anwesenden sind sich einig, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt und diese von den Beteiligten kategorisch abgelehnt wird. Nun doch noch an das Waffengesetz zu gehen wäre reine Taktik um bloß nicht die Asyldebatte führen zu müssen.
Ebenfalls übereinstimmend wird kritisiert, dass an der Diskussion bisher nur nicht betroffene Laien, aber eben keine Verbände teilgenommen hätten.
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