Eine Erwerbsberechtigung ist die behördliche Erlaubnis, eine erlaubnispflichtige Schusswaffe oder erlaubnispflichtige Munition zu erwerben. Erwerbsberechtigungen sind die gelbe WBK für Sportschützen, der Jagdschein, der Voreintrag in der grünen WBK oder die Rote WBK, für Waffen- und Munitionssammler.

Quelle: §8, §10 Waffengesetz (WaffG)