Am 09.09.2024 wurde ein Gesetzesentwurf veröffentlicht, der u.A. Änderungen im Waffengesetz, Sprengstoffgesetz und Bundesjagdgesetz vorsieht.
Mit großem Entsetzen haben wir, neben Enteignungen für Besitzer von Springmessern, vor allem die geplanten Änderungen bezüglich §45 WaffG zur Kenntnis genommen.
Wir haben eine außerplanmäßige Direktorensitzung angesetzt, in der wir unser weiteres Vorgehen besprechen werden. Wir möchten dich hiermit zur Mitwirkung aufrufen.
Bitte wende dich kurzfristig an deine Bundestagsabgeordneten.
Dieser Gesetzesentwurf ist, im Bezug auf Waffengesetz, Sprengstoffgesetz und Bundesjagdgesetz, vollumfänglich abzulehnen.
Es gibt keine Datengrundlage, die ein Verbot von Springmessern rechtfertigt! Die Kriminalisierung argloser Bürger ist keine Antiterrormaßnahme! Es ist vollkommen unverhältnismäßig und nicht zielführend, die Grundrechte legaler Waffenbesitzer einzuschränken!
Hier geht’s zum Gesetzesentwurf:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/128/2012805.pdf
Hier findest du alle Abgeordneten des Bundestages:
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