Bundestag beschließt „Sicherheitspaket“

von | Okt 18, 2024 | Verbandsarbeit

Die Waffengesetzänderungen im sog. „Sicherheitspaket“ (Artikel 5) wurden am 18.10.2024 im Bundestag beschlossen.Hier findest du die Ergebnisse zur namentlichen Abstimmung:

https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=930

Unser Direktor Peter Biller hat sich die Mühe gemacht, aus den bisher bekannten Informationen, eine Lesefassung des geänderten Waffengesetzes zu erstellen.

Das Gesetz an sich ist noch nicht inkraftgetreten. Die Lesefassung dient der Zusammenfassung dessen, was heute im Bundestag beraten und beschlossen wurde. Das Dokument kann ab sofort von unserer Seite heruntergeladen werden.

https://prolegal.de/wp-content/uploads/2024/10/Lesefassung-der-Aenderung-das-WaffG-vom-18-1.pdf

Ebenso stellen wir euch einen direkten Vergleich des umstrittenen neu gefassten § 46 WaffG zur Verfügung.

Die Möglichkeit der Hausdurchsuchung ist nicht neu, diese Bestand auch im Vorfeld bereits. In der Neufassung von § 46 wird diese an in einem Paragrafen zusammengefasste Bedingungen geknüpft.

https://prolegal.de/wp-content/uploads/2024/10/Gegenueberstellung-Par-46.pdf

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