Waffen- und Munitionssammler sammeln erlaubnispflichtige Schusswaffen oder Munition mit dem Ziel, eine kulturhistorisch oder wissenschaftlich-technisch bedeutsame Sammlung aufzubauen. Ihr Sammelbedürfnis ist gemäß § 17 Waffengesetz (WaffG) anerkannt, wenn sie ein detailliertes Sammlungskonzept vorlegen, das die Bedeutung der Sammlung belegt. Sammler erhalten hierfür eine rote Waffenbesitzkarte (WBK), die es ermöglicht, mehrere Waffen innerhalb des Sammelgebiets zu erwerben, ohne separate Voreinträge.

Besondere Regelungen:

Schießen mit Sammlerwaffen: Das Schießen ist nur in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt.

Scharfe Munition: Scharfe Munition darf nur gesammelt werden, wenn die sichere Lagerung gewährleistet ist. Unbrauchbar gemachte Munition unterliegt geringeren Anforderungen.

Verbotene Waffen: Das Sammeln bestimmter Waffen, wie z. B. Kriegswaffen, erfordert zusätzliche Genehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG).

Sammler tragen zur Erhaltung und Dokumentation von Waffentechnik und Geschichte bei, unterliegen jedoch strengen gesetzlichen Auflagen, um Missbrauch zu verhindern.

Detailliertere Informationen zu Waffensammlern finden Sie z.B. auf der Seite unserer Partner vom Rheinischen Sammlerkreis.

Quellen: §13 AWaffV, §17, §36 WaffG, §2 KrWaffKontrG