Ein polizeiliches Führungszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung, die Auskunft über strafrechtliche Verurteilungen einer Person gibt. Es wird vom Bundeszentralregister (BZR) erstellt und kann von jeder volljährigen Person bei der zuständigen Meldebehörde beantragt werden.

Das Führungszeugnis wird in verschiedenen Varianten ausgestellt:

Privates Führungszeugnis (für private Zwecke): Enthält Informationen über strafrechtliche Verurteilungen, die nicht tilgungsreif sind, sowie gerichtliche Entscheidungen wie Bewährungsstrafen.

Behördliches Führungszeugnis: Wird direkt an eine Behörde übermittelt und enthält bei Bedarf zusätzliche Informationen, wie z. B. Entscheidungen zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Erweitertes Führungszeugnis: Wird bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen benötigt und umfasst auch geringfügige Delikte, die im normalen Führungszeugnis nicht erscheinen.

Einschränkungen des Führungszeugnisses
Ein polizeiliches Führungszeugnis gibt keine Auskunft über laufende Ermittlungsverfahren, polizeilich bekannte Auffälligkeiten oder andere nicht strafrechtlich relevante Vorkommnisse. Es ist daher nur ein Teil der Zuverlässigkeitsprüfung, da es allein keine vollständige Aussage über die charakterliche Eignung einer Person ermöglicht.

Quellen: §§ 30–36 BZRG