Verbotene Waffen sind solche, die in Deutschland grundsätzlich nicht erworben, besessen, hergestellt oder geführt werden dürfen. Dazu gehören nicht nur bestimmte Schusswaffen und Hieb- und Stichwaffen, sondern auch andere Waffen wie Totschläger, Würgehölzer, Taser und Steinschleudern mit Armstützen.

Quelle: Anlage 2, Abschnitt 1 zum Waffengesetz (WaffG), §40 WaffG