Definition und politischer Kontext

Als „kriegswaffenähnlich“ werden Schusswaffen bezeichnet, die durch bestimmte optische oder funktionale Merkmale den Anschein erwecken, militärischen Zwecken zu dienen. Diese Bezeichnung wird häufig in politischen und medialen Diskussionen verwendet, insbesondere im Kontext des Schießsports oder von geplanten Waffenverboten.

Zu den typischen (optischen) Eigenschaften, die solche Waffen angeblich kennzeichnen, gehören:

  • Herausstehende Magazine
  • Mündungsfeuerdämpfer
  • Kühlrippen
  • Pistolenartige Griffe
  • Aufstützvorrichtungen
  • Verstellbare Schulterstützen

Viele dieser Merkmale haben jedoch eine rein funktionale oder ergonomische Bedeutung und finden sich auch bei modernen Sportwaffen, die in olympischen Disziplinen verwendet werden.

Beispiele aus dem Schießsport

Schusswaffen wie das Anschütz 22 MAX oder das Walther KK500 Expert Ultra Light weisen einige dieser Merkmale auf, ohne dass sie als Kriegswaffen klassifiziert werden könnten. Dies verdeutlicht, dass die Einstufung als „kriegswaffenähnlich“ häufig subjektiv und nicht objektiv nachvollziehbar ist.

Kritik und Schlussfolgerung

Die Einordnung von Schusswaffen als „kriegswaffenähnlich“ basiert oft auf äußerlichen Merkmalen, die emotional aufgeladen und politisch motiviert sind. Sie ignoriert dabei die tatsächlichen Einsatzbereiche und die technische Funktion der Schusswaffen im zivilen Bereich, insbesondere im Schießsport. Eine sachliche Auseinandersetzung mit den Eigenschaften und der Nutzung solcher Schusswaffen wird somit erschwert.

Einen vollständigen Artikel hierzu finden Sie unter : https://prolegal.de/ominoese-merkmale-und-der-schiesssport/