Etwas verspätet die besten Wünsche für das neue Jahr 2021, das in vielerlei Hinsicht leider so schlecht anfing wie das vergangene Jahr verlief. Die Corona-Seuche und die mit ihr verbundenen Quarantäne- und Lockdown-Maßnahmen haben uns alle seit Frühjahr letzten Jahres im Griff, eine Rückkehr zu normalen Verhältnissen ist immer noch nicht abzusehen. Weiterlesen →
Konstantin Kuhle (FDP), Innenpolitischer Sprecher der Fraktion im Bundestag, hat sich in einem Interview gegenüber der DWJ zu der geplanten Waffenrechtsnovelle geäußert.
Nach seinen Äußerungen ist das Waffenrecht nicht geeignet den Terrorismus und den damit verbundenen illegalen Waffenhandel in Europa zu bekämpfen. Übereinstimmend mit unserer Position sieht er in der geplanten Waffenrechtnovelle eine unnötige Diskriminierung und Kriminalisierung der legalen Waffenbesitzer in Deutschland.
Gleichzeitig möchten wir an dieser Stelle auf das Positionspapier der FDP-Fraktion im Bundestag zur Umsetzung der Feuerwaffenrichtlinie verweisen.
Am 16.01.2019 wurde von dem Bundesinnenministerium ein Referentenentwurf zum Waffengesetz, mit dem die EU-Feuerwaffenrichtlinie in das nationale Recht umgesetzt werden soll, an die Verbände und Interessengemeinschaften zur Stellungnahme verteilt.
Das federführende Referat „KM5“ des Bundesinnenministerium hatte hierfür eine Frist von nur zwei Wochen angesetzt. Weiterlesen →
Am 8.3.2017 unterrichteten wir alle Abgeordneten des Bundestages über unsere Positionen zu der geplanten Änderung des Waffengesetzes. Unter Anderem wiesen wir auf die geplante Änderung der Aufbewahrungsvorschriften hin, welche wir von prolegal e.V. sehr kritisch sehen und in dieser Form ablehnten.
Als Antwort erhielten wir von vereinzelten Abgeordneten einen gleichlautenden Text. In diesem Text wurden die Argumente aus dem Kabinettentwurf zur Änderung des Waffengesetz, hier im speziellen zur Verschärfung der Aufbewahrung, einfach kopiert. Weiterlesen →
Aktuell: Die erste Lesung findet am 09.03.2017 im dt. Bundestag statt
Hier: Änderung der Aufbewahrungsvorschriften
Infos und Hintergründe von prolegal e.V.
Zusammenfassung: Mitglieder der Interessengemeinschaft prolegal e.V. haben diese vom Bundesministerium des Innern unter großem Zeitdruck zusammengezimmerte Gesetzesnovelle analysiert. Ihr Fazit: Dieser Novellierungsansatz des ohnehin schon überregulierten und für Betroffene wie Sachbearbeiter schwer verständlichen Waffenrechts ist insgesamt abzulehnen. Der Ansatz verstößt gegen juristische Grundsätze, wie z.B. den der Verhältnismäßigkeit. Der Entwurf dient weder einer ziel- noch ergebnisorientierten Verbesserung des Waffengesetzes. Zudem basiert die Begründung auf völlig falschen und künstlich überhöhten Zahlen und haltlosen Annahmen. In völlig unnötiger Weise werden den zuständigen Behörden der eigenverantwortliche Raum für Augenmaß bei der Anwendung der Paragraphen begrenzt und stattdessen werden ordnungsrechtliche Zuständigkeiten an ein privatwirtschaftliches Unternehmen übergeben. Die geplante Verschärfung der Aufbewahrungsrichtlinien erweist sich für diese Firma als Lizenz zum Geld-Drucken, genauso wie einige wenige Hersteller von Waffenschränken davon über Gebühr profitieren werden.
Bundesregierung beschließt Waffenrechtsreform, die wichtigsten Änderungen:
Am 25.01.2017 hat die Bunderegierung eine Reform des Waffenrechts beschlossen. Nach den Reformen 2003 und 2009 ist das die Dritte Reform des Waffenrechts. Ob diese Reform des Waffenrechts notwendig oder eine politische Antwort auf die Häufung von Attentaten und Terroranschlägen der letzten Tage ist, bleibt dahingestellt.
Stellungnahme prolegal e.V. zum Änderungsentwurf des WaffG
Bereits 2015 wurde von Vertretern des Bundesinnenministeriums auf der Internationalen Waffenausstellung in Nürnberg angekündigt, das Waffengesetz gemäß der Vorgabe des Koalitionsvertrags zu überarbeiten. Dort wurde auch angekündigt, dass die Aufbewahrungsvorschriften für Waffen und Munition an den Stand der Technik angepasst werden sollen. Genaueres konnte uns damals nicht gesagt werden, außer dass die veraltete Norm VDMA 24992 Ausgabe 1995 aus dem Gesetzestext gestrichen wird. Zugesichert wurde bereits damals ein Bestandschutz für Sicherheitsbehältnisse, die bis zum in Kraft treten des neuen WaffG bereits zur Waffenaufbewahrung genutzt werden.