Vor dem Hintergrund der EU- Feuerwaffenrichtlinie und des seit Anfang Januar vorliegenden Referentenentwurfs aus dem BMI sowie unserer daraus resultierenden Stellungnahme hatten wir uns um weiterführende Gesprächstermine in Berlin bemüht, die sich dann am Montag und Dienstag letzter Woche (13.-14. Mai 2019) im Berliner Regierungsviertel realisierten. Weiterlesen
Archiv der Kategorie: Politik
Wir brauchen Sie!
Am 16.01.2019 wurde von dem Bundesinnenministerium ein Referentenentwurf zum Waffengesetz, mit dem die EU-Feuerwaffenrichtlinie in das nationale Recht umgesetzt werden soll, an die Verbände und Interessengemeinschaften zur Stellungnahme verteilt.
Das federführende Referat „KM5“ des Bundesinnenministerium hatte hierfür eine Frist von nur zwei Wochen angesetzt. Weiterlesen
Terroranschlag in Frankreich
Wenn Sicherheit nur vorgegaukelt wird.
Am Abend des 11.12.18 hat in Straßburg (Frankreich) ein Mann auf einem Weihnachtsmarkt mit Taschenkontrolle unter den Besuchern um sich geschossen und dabei, nach bisherigen Erkenntnisstand, mindestens 3 Personen getötet sowie 12 Personen zum Teil schwer verletzt. Weiterlesen
Schautanzen mit Minister
oder
Was der DSB unter einer Podiumsdiskussion zum Thema Waffenrecht versteht.
Der bürokratische Aufwand durch die notwendige Umsetzung der EU-Waffenrechtsnovelle, der sich abzeichnende desaströse Wahlausgang für die CSU und die alljährlich stattfindende Deutsche Meisterschaft im Schießsport – was liegt für den DSB und den BSSB da wohl näher, als am 28.08.2018 auf dem DM-Gelände in München flugs mit fünf Tagen Vorlauf eine Podiumsdiskussion mit dem derzeitigen Staatsminister Joachim Hermann (CSU) anzuberaumen. Weiterlesen
What the hell…
Persönliche Gedanke zur Novellierung des Waffenrechts von Nico Catalano, stellv. Vorsitzenden prolegal e.V.:
Zur Zeit treibt mich eine Frage ganz besonders um:
Was zur Hölle machen unsere Abgeordneten im Bundestag eigentlich?
Alles auf die Null
Dieser Beitrag erschien zuerst in der Fachzeitschrift “Visier” Ausgabe 04/17 – Autor Matthias S. Recktenwald – Veröffentlichung hier mit freundlicher Genehmigung.
Verschärfung der geplanten Waffengesetznovellierung
Die Überschrift klingt wie die Aussage eines Zockers im Spielkasino – doch sie bezieht sich auf die Neuregelung zur Schusswaffen-Aufbewahrung, wie sie der derzeit in parlamentarischen Verfahren befindliche Neuregelungsentwurf zum Waffengesetz vorsieht. Um was geht es im Einzelnen?
Drastische Verschärfung – statische Argumente
Am 8.3.2017 unterrichteten wir alle Abgeordneten des Bundestages über unsere Positionen zu der geplanten Änderung des Waffengesetzes. Unter Anderem wiesen wir auf die geplante Änderung der Aufbewahrungsvorschriften hin, welche wir von prolegal e.V. sehr kritisch sehen und in dieser Form ablehnten.
Als Antwort erhielten wir von vereinzelten Abgeordneten einen gleichlautenden Text. In diesem Text wurden die Argumente aus dem Kabinettentwurf zur Änderung des Waffengesetz, hier im speziellen zur Verschärfung der Aufbewahrung, einfach kopiert. Weiterlesen
Rundmail an die EU-Parlamentarier
Untenstehenden Text haben wir von prolegal e.V. in personalisierter Form an alle 751 Mitglieder des europäischen Parlaments geschickt. In der deutschen Fassung an die Vertreter aus Deutschland und Österreich, eine englische Fassung an die übrigen Parlamentarier.
Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes
Aktuell: Die erste Lesung findet am 09.03.2017 im dt. Bundestag statt
Hier: Änderung der Aufbewahrungsvorschriften
Infos und Hintergründe von prolegal e.V.
Zusammenfassung: Mitglieder der Interessengemeinschaft prolegal e.V. haben diese vom Bundesministerium des Innern unter großem Zeitdruck zusammengezimmerte Gesetzesnovelle analysiert. Ihr Fazit: Dieser Novellierungsansatz des ohnehin schon überregulierten und für Betroffene wie Sachbearbeiter schwer verständlichen Waffenrechts ist insgesamt abzulehnen. Der Ansatz verstößt gegen juristische Grundsätze, wie z.B. den der Verhältnismäßigkeit. Der Entwurf dient weder einer ziel- noch ergebnisorientierten Verbesserung des Waffengesetzes. Zudem basiert die Begründung auf völlig falschen und künstlich überhöhten Zahlen und haltlosen Annahmen. In völlig unnötiger Weise werden den zuständigen Behörden der eigenverantwortliche Raum für Augenmaß bei der Anwendung der Paragraphen begrenzt und stattdessen werden ordnungsrechtliche Zuständigkeiten an ein privatwirtschaftliches Unternehmen übergeben. Die geplante Verschärfung der Aufbewahrungsrichtlinien erweist sich für diese Firma als Lizenz zum Geld-Drucken, genauso wie einige wenige Hersteller von Waffenschränken davon über Gebühr profitieren werden.
Waffenverbotszonen – Das neue Placebo
Ein Kommentar:
Wie dumm und merkbefreit ist das denn ?
Wieder mal eine Meldung aus Deutschlands Osten. Hier zeigt sich, in welch seltsamen Schemata deutsche Politiker und ihre Ministerialbürokratie denken. Als ob Waffenverbotszonen irgendetwas bewirken würden – wie sich beispielsweise in Hamburgs Reeperbahn-Verbotsgebiet seit Jahren zeigt: Eine Waffenverbotszone hilft nicht gegen die Ausbreitung der Gewaltkriminalität und schon gar nicht gegen das zunehmende Gefühl der Unsicherheit der Bevölkerung in einem Gemeinwesen, wo systemisches und strukturelles Staatsversagen mittlerweile an der Tagesordnung ist. Gerade in den Bereichen, in denen sich die Bevölkerung wegen der erhöhter Kriminalität zum Selbstschutz bewaffnet, will die Landesregierung von Sachsen genau das unter Strafe stellen.
Sachsen plant Waffenverbotszonen