Seit kurzem ist die neue Durchführungsverordnung EU 2015/2403 zur Deaktivierung und Handel von Dekowaffen in Kraft. Hierzu wurde vom Bundesinnenministerium Vollzugshinweise erlassen, die ab sofort gültig sind.
Kernpunkte:
- Kein Inverkehrbringen, Handel oder Transport/Verbringen von deaktivierten Feuerwaffen ohne entsprechende Dokumente. Es ist hierbei unerheblich ob es ein entgeltlicher Handel oder einfach nur eine Eigentumsübertragung Privat/Privat ist.
- Alle deaktivierten Feuerwaffen, die nach dem 08.04.2016 in den Verkehr gebracht werden, müssen in Zukunft auf die Einhaltung der Vorschriften zur Deaktivierung geprüft sein.