Auf Initative unsere Direktors Reiner Assmann wurde Prof. Dr. iur. Christoph Degenhart von prolegal e.V. beauftragt, eine Rechtsanalyse in Bezug auf die Vorschläge der EU-Kommission zur Änderung der Feuerwaffenrichtlinie 91/477/EG zu verfassen. Schwerpunkt hierbei ist dabei die Frage, in wie weit die EU-Kommission berechtigt ist in die Autonomie der nationalen Sicherheitsgesetzgebung seiner Mitgliedsstaaten einzugreifen.
Dieses Schreiben ging an das Bundesministerium des Inneren und dem Bundesministerium der Justiz und des Verbraucherschutzes.